Regelung für die Ausgabe von Bildungsschecks ab 05.01.2015
Ziele: Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten
Der neu gestaltete Bildungsscheck NRW richtet sich besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiter- bildung wird unterstrichen.
Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den Eigenanteil.
Die Weiterbildungsberatung des Landes NRW und weitere Informationen zum Bildungsscheck finden Sie hier.
Info-Service für Ratsuchende, Betriebe und Beratende.
Die Telefonhotline 0211 837-1929 von Nordrhein-Westfalen direkt informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.
Das Internetportal „Weiterbildungsberatung in NRW“ informiert über alle Weiterbildungsangebote in NRW, das Angebot richtet sich gezielt an: Bürgerinnen und Bürger, Beraterinnen und Berater sowie Unternehmen
Telefon: +49-231-222 55 27
Telefax: +49-231-222 55 28
E-Mail: office@intasco.de
USt – IdNr. DE259891194
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